ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN

Datum der letzten Aktualisierung des Dokuments: 20/11/2024

1. Rechtliche Informationen

  1. Die Anwendung, die Website und die Dienste (wie nachfolgend definiert), die in diesen Allgemeinen Mietbedingungen beschrieben sind, werden von der Firma City-Drop herausgegeben, betrieben und bereitgestellt, derenvollständige Kontaktdaten hier (nachfolgend "City-Drop") verfügbarsind.
  2. Die Anwendung wird von OVH gehostet, dessen Kontaktdaten Sie hier https://www.ovh.com/fr/support/mentions-legales/ finden.
  3. Die Website wird von Amazon Web Services gehostet, deren Kontaktdaten im Impressum der Website angegeben sind: https://www.city-drop.com/de/legal-notices/.
  4. Zusätzlich zu den in Artikel 8 unten vorgesehenen Versicherungen und Schutzmaßnahmen hat City-Drop eine "Haftpflichtversicherung" bei der Gesellschaft ACMIARD https://www.creditmutuel.fr/fr/notice-legale.html abgeschlossen.

2. Gegenstand der Allgemeinen Mietbedingungen

  1. Die vorliegenden Allgemeinen Mietbedingungen (im Folgenden "AMB") sollen die Bedingungen für die Anmietung eines Fahrzeugs und die Nutzung des Fahrzeugs im Rahmen des Mietvertrags durch den Mieter festlegen.
  2. Diese werden durch die Allgemeinen Nutzungsbedingungen (im Folgenden "ANB") geregelt, die unter https://www.city-drop.com/de/terms-of-use zugänglich sind und einen integralen Bestandteil der vorliegenden ANB bilden.

3. Beschwerde - technische Unterstützung

City-Drop kann kontaktiert werden:

  • per Post an die folgende Postanschrift: 1C2F -  4, rue du Port aux Vins, 92150 Suresnes-FRANKREICH
  • per E-Mail: [email protected]
  • per Telefon unter +33.1.55.49.00.40 : Wochentage von 8:00 bis 22:00 Uhr, und samstags von 8:00 bis 20:00 Uhr, außer an Feiertagen in Frankreich.

4. Definitionen

  1. Für die Zwecke dieser GLB haben Begriffe in Großbuchstaben,die folgende Bedeutung:
  • Bußgelder und Gebühren: bezeichnen Bußgelder und Gebühren jeglicher Art, wie z. B. Bußgelder aufgrund der Nichteinhaltung nationaler oder lokaler Vorschriften, Parkgebühren, Mautgebühren etc.
  • Anwendung: bezeichnet die von City-Drop herausgegebene und betriebene mobile Anwendung, die vom App Store und/oder Play Store heruntergeladen werden kann, von einem Endgerät aus zugänglich ist und den Zugang zu den Diensten ermöglicht;
  • GLB. : bezeichnet die vorliegenden Allgemeinen Mietbedingungen, einschließlich Anhang I ;
  • AGB. : bezeichnet die Allgemeinen Nutzungsbedingungen, die durch Anklicken hier https://www.city-drop.com/de/terms-of-use zugänglich sind und die einen integralen Bestandteil dieser AGB bilden ;
  • City-Drop: bezeichnet das Unternehmen 1C2F, eine vereinfachte Aktiengesellschaft mit einem Grundkapital von 440.330,00 €, mit Sitz in  4, rue du Port aux Vins, 92150 Suresnes, Frankreich, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister von Nanterre unter der Nummer 809 032 048, vertreten durch Herrn Felix Nguyen, der als Vorsitzender handelt und die notwendigen Befugnisse hat ;
  • Konto: bezeichnet den persönlichen Bereich eines Mieters, der nur mit Identifikationsmerkmalen zugänglich ist, die es ihm ermöglichen, auf die Dienste zuzugreifen und sie zu nutzen;
  • Fahrer: bezeichnet jede natürliche Person, die vom Mieter im Mietvertrag benannt wird und für die der Mieter die Einhaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zusichert, die mindestens einundzwanzig (21) Jahre alt ist und seit mehr als zwei Jahren im Besitz eines gültigen Führerscheins der Klasse B ist, die City-Drop direkt oder über den Mieter alle Identifikationsinformationen mitgeteilt hat und die keinem gesetzlichen, behördlichen oder vertraglichen Verbot und/oder keiner Einschränkung unterliegt, die sie an der Nutzung eines Fahrzeugs hindert;
  • Mietvertrag: bezeichnet das Dokument, in dem die besonderen Bedingungen der Mietbedingungen zusammengefasst sind und das insbesondere die Identität und die Kontaktdaten des/der Fahrer(s) und des Mieters sowie die Einzelheiten des Fahrzeugs, die im Rahmen der Miete abonnierte Strecke und den Preis enthält und das einen integralen Bestandteil dieser Mietbedingungen darstellt;
  • Schaden: bezeichnet alle internen oder externen Schäden am Fahrzeug, die nicht im Übergabeprotokoll des Mieters aufgeführt sind und von City-Drop im Anschluss an die Anmietung festgestellt werden;
  • Gebühren: bezeichnet alle zusätzlichen Gebühren, wie sie in diesen GLB einschließlich Anhang I dieser GLB bezeichnet sind ;
  • Identifikationsinformation: bezeichnet die Belege, die der Mieter City-Drop schicken muss und/oder kann, um einen Mietvertrag abzuschließen, wobei die Übermittlung des Führerscheins eine aufschiebende Bedingung für die Vollendung des Mietvertrags ist;
  • Mieter: bezeichnet jede natürliche Person, die volljährig und geschäftsfähig ist, einschließlich der leitenden Vertreter, Angestellten usw. einer juristischen Person, die in deren Namen handelt, die ein Konto unter den Bedingungen und Modalitäten der AGB angemeldet hat und die einen Mietvertrag unter den Bedingungen der AGB abschließt, die alle Identifikationsinformationen direkt an City-Drop übermittelt hat und die keinem gesetzlichen, behördlichen oder vertraglichen Verbot und/oder keiner Einschränkung unterliegt, die sie daran hindert, einen Mietvertrag abzuschließen, die für die Nutzung des Fahrzeugs durch den Fahrer verantwortlich ist und die sich für die Einhaltung der AGB durch den Fahrer verbürgt;
  • Miete: bezeichnet die Miete eines Fahrzeugs und gegebenenfalls zusätzlicher Leistungen und Versicherungen durch den Mieter, die von City-Drop bestätigt wird und aus einem Preis, einem Datum, einer Uhrzeit und einem Ort der Fahrzeugübernahme sowie einem Datum, einer Uhrzeit und einem Ort der Fahrzeugrückgabe besteht;
  • Vorreservierung: bezeichnet eine Reservierung durch Anruf beim Kundenservice, die sich im Status "noch zu bezahlen" befindet. Die Vorreservierung wird zum Mietobjekt, wenn der Mieter den Preis vollständig bezahlt hat, und zwar innerhalb von zwei Stunden ab dem Datum, an dem die Vorreservierung erstellt wurde.
  • Datenschutzrichtlinie: bezeichnet die Richtlinie zur Verarbeitung personenbezogener Daten des Mieters und des/der Fahrer(s) und/oder jedes Internetnutzers (wie in den AGB bezeichnet) von City-Drop, auf die durch Anklicken hier https://www.city-drop.com/de/data-protection zugegriffen werden kann;
  • Preis: bezeichnet unterschiedslos den Preis des Mietobjekts, den der Mieter zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrags bezahlt, sowie den Preis aller zusätzlichen Leistungen;
  • Dienste: bezeichnet die Funktionen und Dienste, wie in Artikel 6 beschrieben, die auf die vorherige Einrichtung eines Kontos folgen;
  • Website: bezeichnet die von City-Drop herausgegebene Website, die insbesondere über die folgende Adresse zugänglich ist: https://www.city-drop.com/de ;
  • Endgerät: bezeichnet jedes mobile Endgerät, das den Zugang und die Nutzung der Anwendung sowie den Zugang zu einem Fahrzeug ermöglicht und mindestens über Android 5.1 ram 2GB 100 MB Speicherplatz oder iOS 11 2GB ram und 200MB Speicherplatz verfügt;
  • Fahrzeug: bezeichnet einen Kleintransporter im Sinne von Artikel R.311-1 der Straßenverkehrsordnung, der dem Mieter von City-Drop im Rahmen eines Mietverhältnisses vermietet wird, aber auch alle Zubehörteile, die im Rahmen des Mietverhältnisses nützlich sind, wie Kraftstoff, Batterieladung, Schlüssel, Zubehördokumente, Ausrüstungen, Instrumente usw.

5. Geltungsbereich, Annahme und Änderung der Allgemeinen Mietbedingungen

  1. Der Zweck der GLB ist es, die Bedingungen festzulegen, unter denen der Mieter einen Mietvertrag abschließen und die Dienstleistungen in Anspruch nehmen kann.
  2. Der Zugriff auf und/oder die Nutzung der gesamten Anwendung und/oder der Website und/oder der Dienste und/oder eines Fahrzeugs oder eines Teils davon setzt die uneingeschränkte und vorbehaltlose Annahme dieser AGB durch einen Mieter sowie der Datenschutzrichtlinie voraus.
  3. Da die vorliegenden AGB jederzeit und ohne vorherige Benachrichtigung geändert werden können, gelten die Bedingungen, die zum Zeitpunkt der Anmietung gültig und in der Anwendung und auf der Webseite zugänglich sind.
  4. Die AGB sind auf den Fahrer anwendbar und durchsetzbar, und die Verpflichtungen des Mieters gelten mutatis mutandis auch für den Fahrer. Der Mieter ist verpflichtet, die GLB an den Fahrer weiterzugeben und sicherzustellen, dass dieser sie einhält, und er bleibt voll und ganz für die Nutzung des Fahrzeugs durch den Fahrer verantwortlich.

6. Beschreibung der Dienste

  1. City-Drop stellt den Mietern den Zugang zu bestimmten Diensten zur Verfügung, die im Folgenden abschließend aufgeführt sind:
    • Auf der Website :
      • Durchführung einer Vermietung (bis zur vollständigen Bezahlung) ;
      • Senden von Identifikationsinformationen ;
      • Schutz und Versicherungen, wie sie bei der Anmietung abgeschlossen wurden ;
      • Unterstützung bei der Anmietung und/oder bei der Nutzung des Fahrzeugs.
    • Auf der Anwendung :
      • Nutzung der mit der Anmietung verbundenen Funktionen der Anwendung (Bestandsaufnahme des Fahrzeugs, Öffnen des Fahrzeugs usw.) ;
      • Nutzung des Fahrzeugs, das Gegenstand der Miete war.
  2. Die Gesamtheit der von City-Drop erbrachten und dem Mieter nach Eröffnung eines Kontos und/oder eines Mietverhältnisses zur Verfügung gestellten Dienstleistungen ist ebenfalls auf der Website und in der Anwendung detailliert aufgeführt.

7. Anmietung eines Fahrzeugs von der Website

  1. Um eine Anmietung über die Website vornehmen zu können, muss der Mieter zuvor ein Konto unter den Bedingungen der AGB eingerichtet haben.
  2. Der Mieter wählt auf der Webseite das gewünschte Datum und den gewünschten Ort der Fahrzeugübernahme (Abfahrt) sowie das gewünschte Datum und den gewünschten Ort der Fahrzeugrückgabe (Ziel) aus.
  3. Je nach Verfügbarkeit von City-Drop werden auf der Website verschiedene verfügbare Reservierungen angeboten, wobei für jeden Reservierungsvorschlag nur eine Fahrzeugkategorie und nicht die genaue Bezeichnung des zuzuweisenden Fahrzeugs angeboten wird.
  4. Die Fotografien des Fahrzeugs auf der Website dienen lediglich der Information, um die ausgewählte Kategorie zu illustrieren.
  5. Der Mieter wählt die Buchung, die ihn interessiert, aus, indem er auf "Auswählen" klickt, und wird dann aufgefordert, eine Reihe von Zusatzoptionen auszuwählen, die er durch Klicken auf "Bestätigen" bestätigen kann, und muss sich dann in sein Konto einloggen oder unter den Bedingungen der AGB ein Konto erstellen.
  6. Dort kann der Mieter bei Bedarf einen Gutscheincode anwenden, um den Preis der Buchung zu senken.
  7. Die Zahlung des Buchungspreises erfolgt über die Website unter den Bedingungen dieser AGB. Nach dieser Zahlung und der Unterzeichnung des Mietvertrags und dieser AGB durch elektronische Signatur wird die Buchung zum Mietvertrag.

8. In der Miete enthaltene Schutzmaßnahmen

  1. Die Miete eines Fahrzeugs beinhaltet notwendigerweise eine Versicherung des Fahrzeugs, deren Bedingungen und Modalitäten, die dem Mieter entgegengehalten werden können, in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die Sie hier anklicken können, und den Besonderen Versicherungsbedingungen, die Sie hier anklicken können, der Versicherungsgesellschaft von City-Drop festgelegt sind.
  2. Der Mieter hat die Möglichkeit - zum Zeitpunkt der Anmietung - eine reduzierte Selbstbeteiligung im Schadensfall gegen Zahlung einer Option zu vereinbaren, die wie folgt aufgeschlüsselt ist:
Grundfreibetrag (in der Miete enthalten)Selbstbeteiligung "Komfort"(Zuschlag von 10 € inkl. MwSt. pro 24 Stunden Mietdauer des Fahrzeugs im Rahmen des Mietvertrags)Selbstbeteiligung "Premium"(Zuschlag von 29 € inkl. MwSt. pro 24 Stunden Mietdauer des Fahrzeugs im Rahmen der Miete)
2500 €1200 €450 €
  1. Die Premium-Selbstbeteiligung gilt nicht für mechanische Schäden, die auf eine mangelnde Nutzung des Fahrzeugs während der Mietdauer zurückzuführen sind (Beschädigung der Kupplung aufgrund von Überlastung oder falscher Fahrweise, Beschädigung der Reifen und/oder Stoßdämpfer aufgrund von Aufprall, Platzen oder Überlastung usw.) oder eine Beschädigung der Motorelemente des Fahrzeugs aufgrund von falschem Flüssigkeitsstand oder falscher Betankung. In diesem Fall wird der Grundbetrag der Selbstbeteiligung angewendet.
  2. Selbstbeteiligungen jeglicher Art gelten nicht für die oberen Teile des Fahrzeugs. Hohe Teile sind definiert als das gesamte Fahrzeug oberhalb der Windschutzscheibe und hinter dem Alkoven des Fahrzeugs: Schäden an hohen Teilen des Fahrzeugs gehen vollständig und ausschließlich zu Lasten des Mieters. Die oberen Teile bestehen aus den Karosserieteilen des gesamten Fahrzeugs, Erweiterungen und Ausstattungen, die sich über das Kabinendach des Fahrzeugs und hinter dem Alkoven erstrecken.
  3. Die Selbstbeteiligung wird im Falle einer Beschädigung oder eines Diebstahls des Fahrzeugs während der Mietdauer erhoben.
  4.  Selbstbeteiligungen jeglicher Art gelten nicht für die oberen und unteren Teile des Fahrzeugs (siehe Abbildung 8.6).

Die oberen Teile sind so definiert, dass sie sich am gesamten Fahrzeug oberhalb der Windschutzscheibe und hinter dem Alkoven des Fahrzeugs befinden: Schäden an den oberen Teilen des Fahrzeugs gehen vollständig und ausschließlich zu Lasten des Mieters. 

Oberteile bestehen aus den Karosserieteilen des gesamten Fahrzeugs, Erweiterungen und Ausstattungen, die sich über die Windschutzscheibe, die Fahrzeugkabine und hinter dem Alkoven erstrecken.

Die unteren Teile bestehen aus den Elementen unterhalb der Stoßstange: Radkappen, Motorschweller, Felgen, Fahrgestell (nicht erschöpfende Liste): Schäden an den unteren Teilen des Fahrzeugs sowie deren mechanische Folgen gehen vollständig und ausschließlich zu Lasten des Mieters. 

Schäden am Fahrzeug sind dem Mieter zuzurechnen, wenn sie aufgrund einer Fehleinschätzung des Fahrzeugumrisses entstanden sind und die oberen Teile (über der Windschutzscheibe) oder die unteren Teile des Fahrzeugs betreffen. 

Der Mieter ist auch für alle Schäden an privatem oder öffentlichem Eigentum verantwortlich, die während der Fahrt mit dem gemieteten Fahrzeug verursacht werden, unabhängig davon, ob sie absichtlich oder unabsichtlich (versehentlich) entstanden sind.

5. Die Selbstbeteiligung wird im Falle einer Beschädigung oder eines Diebstahls des Fahrzeugs während der Mietdauer erhoben.

6. Abbildung :

9. Bestätigung der Miete

  1. Nach der vollständigen Zahlung des Preises erhält der Mieter per E-Mail eine Bestätigung, in der die wesentlichen Elemente des Mietvertrags aufgeführt sind, insbesondere die folgenden Elemente:
    • Buchungsbestätigung ;
    • Eine Zahlungsbestätigung ;
    • Eine E-Mail mit einer Erklärung zum Ablauf der Miete ;
    • Diese Bestätigung gilt als Beweis für die Vollständigkeit des Mietverhältnisses zwischen City-Drop und dem Mieter sowie für die Fälligkeit der in Erfüllung des Auftrags geschuldeten Beträge und bildet den zwischen City-Drop und dem Mieter geschlossenen Mietvertrag.
  2. Der Mietvertrag gilt jedoch erst dann als abgeschlossen, wenn der Mieter den Mietpreis direkt auf der Website vollständig bezahlt hat und in jedem Fall unter den Bedingungen der vorliegenden AGB und unter der Voraussetzung, dass der Mieter :
    • die Identifikationsinformationen an City-Drop gesendet hat und dass diese gemäß Artikel 13 bestätigt wurden;
    • Vollständig bezahlt und ohne Ablehnung der Zahlungsermächtigung durch die Bank des verwendeten Zahlungsmittels:
    • Der Mietpreis unter den Bedingungen von Artikel 11 ;
    • Die Kaution unter den Bedingungen von Artikel 14 ;
    • Die Bestätigung des Mietvertrags durch City-Drop.
  3. Im Anschluss an den Mietvertrag kann der Mieter zusätzliche Leistungen in Anspruch nehmen, deren Preis unter denselben Bedingungen wie der Mietpreis zu zahlen ist und die, sobald sie von City-Drop unterschrieben und bestätigt wurden, einen integralen Bestandteil des Mietvertrags bilden.
  4. Achtundvierzig (48) Stunden vor Beginn seines Mietverhältnisses erhält der Mieter eine SMS, in der er aufgefordert wird, sich in sein Konto einzuloggen, um Zugang zu einer Kopie dieser AGB und des Mietvertrags zu erhalten, die als PDF-Dokument verfügbar sind.

10. Stornierung der Miete

  1. Jeder Antrag auf Änderung der wesentlichen Elemente des Mietvertrags (Datum, Uhrzeit, Fahrzeugkategorie, Ort usw.) gilt als Antrag auf Stornierung des Mietvertrags.
  2. City-Drop behält sich die Möglichkeit vor, einen Mietvertrag aus irgendeinem Grund nicht zu bestätigen und/oder zu stornieren. Im Falle der Nichtbestätigung und/oder Stornierung eines Mietverhältnisses wird dem Mieter der für das Mietverhältnis gezahlte Preis zurückerstattet.
  3. Der Mieter hat die Möglichkeit, die Anmietung zu stornieren, indem er sich in sein Konto einloggt, und hat Anspruch auf eine Rückerstattung des Mietpreises, mit Ausnahme von Sonderangeboten wie in Artikel 10.5, 10.6 und 10.7 der vorliegenden AGB beschrieben, unter folgenden Bedingungen:
    • In Höhe von 100% des Mietpreises bei einer Stornierung mehr als vierzehn Tage vor dem Tag der Abholung des Fahrzeugs, wie im Mietvertrag vorgesehen;
    • Bis zu 50 % des Mietpreises bei einer Stornierung von weniger als 14 Tagen und bis zu 8 Tagen vor dem Tag, an dem das Fahrzeug wie im Mietvertrag vorgesehen abgeholt werden soll.
    • Bei Stornierungen, die innerhalb von 8 Tagen vor dem Tag der Fahrzeugübernahme erfolgen, wird keine Rückerstattung gewährt.
  4. Bestimmte Mietobjekte können zu einem besonders attraktiven Preis und/oder mit einer Kaution seitens City-Drop angeboten werden, insbesondere um die Bewegung von Fahrzeugen zu erleichtern, und werden von City-Drop unter der Bezeichnung "Last-Minute-Angebot" oder "Schnäppchen" oder einem ähnlichen Hinweis präsentiert und identifiziert.
  5. Bei diesen speziellen Angeboten hat der Mieter die Möglichkeit, die Anmietung über sein Konto zu stornieren :
    • Kostenlos bei einer Stornierung, die vor vierzehn (14) Tagen vor dem Tag der Fahrzeugübernahme wie im Mietvertrag vorgesehen erfolgt, es sei denn, die fehlende Kaution ist auf einen von der Bank des Mieters nicht genehmigten Höchstbetrag zurückzuführen, wobei der Betrag nicht zurückerstattet wird;
    • Vorbehaltlich einer Selbstbeteiligung von neunundneunzig (99) € (inkl. MwSt.) bei einer Stornierung zwischen vierzehn (14) und acht (8) Tagen vor dem Tag, an dem das Fahrzeug wie im Mietvertrag vorgesehen abgeholt werden soll;
    • Vorbehaltlich einer Selbstbeteiligung von einhundertneunundvierzig (149) € inkl. MwSt. für eine Stornierung zwischen sieben (7) Tagen und achtundvierzig (48) Stunden vor dem Tag der Fahrzeugübernahme, wie im Mietvertrag vorgesehen;
    • Vorbehaltlich einer Selbstbeteiligung von einhundertneunundneunzig (199) € (inkl. MwSt.) bei einer Stornierung innerhalb von achtundvierzig (48) Stunden vor dem Tag, an dem das Fahrzeug wie im Mietvertrag vorgesehen abgeholt werden soll.
  6. Bei speziellen Anmietungen, die als "Hin- und Rückfahrt" gekennzeichnet sind, kann der Mieter die Anmietung von seinem Konto aus unter den folgenden Bedingungen stornieren:
    • 100% Rückerstattung des Mietpreises, mehr als 72 Stunden vor Abreise ;
    • Rückerstattung von 50% des Mietpreises zwischen 72 und 24 Stunden vor der Abreise ;
    • Keine Rückerstattung bei weniger als 24 Stunden vor der Abreise.
  7. Gilt nicht als Stornierung und kann in keinem Fall zu einer Rückerstattung führen :
    • Jegliche Nutzung des Fahrzeugs während der Mietdauer, jedoch für einen kürzeren Zeitraum als den im Mietvertrag vorgesehenen;
    • Bei Nichtnutzung der gekauften Kilometer ;
    • Bei Nichtbenutzung des Fahrzeugs während der Mietdauer ;
    • Im Falle einer verspäteten Übernahme des Fahrzeugs durch den Mieter ;
    • Bei Nichtübermittlung der Identifikationsinformationen des Mieters und des Fahrers ;

11. Finanzielle Bestimmungen

  1. Die Zahlung der Miete erfolgt direkt über die Website.
  2. Der Mietpreis wird vom Mieter an City-Drop gezahlt.
  3. Zahlung über die Website
    • Der Mietpreis wird auf der Webseite zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrags angegeben und ist in Euro (€) zahlbar.
    • Vor vollständiger Zahlung des Mietpreises darf kein Fahrzeug vom Mieter übernommen werden.
    • Die Zahlung des Mietpreises kann per Kreditkarte (Visa, Mastercard, Carte Bleue, Bancontact, American Express) erfolgen. Die Zahlung erfolgt über die sichere Zahlungsschnittstelle von BNP oder Stripe, um alle mit den Zahlungsmitteln verbundenen Daten so wirksam wie möglich zu schützen. Der Kunde kann hier auf die Datenschutzbestimmungen von BNP https://axepta.bnpparibas/gdpr/  und Stripe https://stripe.com/fr/privacy zugreifen. Jede Garantie für die Sicherheit dieses Systems liegt vollständig in der Verantwortung von BNP oder Stripe und kann City-Drop nicht angelastet werden.
    • Die Kreditkartennummer des Kunden und ihr Kryptogramm werden direkt und auf sichere Weise vom Zahlungsdienstleister BNP oder Stripe gesammelt. Lediglich ein Bankabdruck wird von BNP oder Stripe an City-Drop übermittelt und von City-Drop unter den Bedingungen der Datenschutzrichtlinie von City-Drop aufbewahrt.
    • Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass die Angabe seiner Kreditkartennummer über die sichere Zahlungsschnittstelle von BNP als Genehmigung zur Belastung seines Bankkontos in Höhe des berechneten Preises gilt.
    • Sobald die Zahlung erfolgt ist, wird dem Kunden über die sichere Zahlungsschnittstelle von BNP oder Stripe eine Zahlungsbestätigung zugesandt.
  4. Bezahlung von telefonisch getätigten Buchungen
    • City-Drop bietet die Möglichkeit, ein Fahrzeug telefonisch vorab zu reservieren. Bei dieser Gelegenheit wird der zukünftige Mieter gebeten, die folgenden Informationen mitzuteilen:
      • Name;
      • Vorname ;
      • Telefonnummer ;
      • E-Mail-Adresse ;
    • Nach der telefonischen Vorreservierung übermittelt City-Drop dem Mieter eine E-Mail zur Bestätigung seiner Vorreservierung, der der Mietleitfaden beigefügt ist. Der Mieter geht auf der Website in seinen Kundenbereich, um die Zahlung innerhalb von 2 Stunden nach Erhalt der Bestätigungsmail vorzunehmen. 
    • Sobald die Zahlung erfolgt ist, wird dem Mieter eine Bestätigung der erfolgten Anmietung, der Zahlung sowie eine Kopie der vorliegenden Mietbedingungen und des Mietvertrags per E-Mail zugesandt, und zwar unter den in Artikel 9 der vorliegenden Mietbedingungen genannten Bedingungen.
    •  Bei nicht fristgerechter Bezahlung der Vorreservierung behält sich City-Drop das Recht vor, die Vorreservierung zu stornieren.
  5. Gebühren und Bußgelder und Steuern
    • Die in diesen Mietbedingungen vorgesehenen Gebühren können, sofern sie nicht zum Zeitpunkt der Anmietung in Rechnung gestellt werden, bei der Übergabe des Fahrzeugs oder je nach Situation (z.B. wenn sie vorher nicht berechnet werden konnten und/oder City-Drop nicht bekannt waren) auch nachträglich in Rechnung gestellt werden.
    • Es wird vermutet, dass die Kosten und Bußgelder und Steuern dem Mieter zuzurechnen sind, sofern dieser nicht das Gegenteil beweist.
    • Der Mieter ermächtigt City-Drop im Voraus, die für die Gebühren fälligen Beträge und den Betrag der Bußgelder und Steuern sofort mittels der für die Kaution verwendeten Vorautorisierung der Bank unter den in Artikel 14 dieser AGB festgelegten Bedingungen abzubuchen.
    • Der Mieter kann innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach Zustellung der Rechnung Einspruch gegen diese Gebühren und/oder Bußgelder und Steuern einlegen und nachweisen, dass diese zusätzlichen Gebühren und/oder Bußgelder und Steuern nicht von ihm zu verantworten sind. Wenn der Mieter nachweist, dass die Gebühren und/oder Bußgelder und Steuern nicht von ihm zu tragen sind, werden sie ihm in voller Höhe zurückerstattet.
  6. Rechnungsstellung :Diese Klausel soll nur für Mieter gelten, die als Gewerbetreibende handeln, mit Ausnahme von Artikel 11.6.a, der für alle Mieter gilt.
    1. Die Rechnungen von City-Drop werden dem Mieter ausschließlich auf elektronischem Wege zugestellt und sind sofort zahlbar.
    2. Wenn Rechnungen nicht innerhalb der vorgesehenen Frist beglichen werden, können nach schriftlicher Mahnung Verzugszinsen in Höhe des dreifachen (3) gesetzlichen Zinssatzes auf die ausstehenden Beträge erhoben werden.
    3. Die Zinsen laufen ab dem Tag, der auf das Fälligkeitsdatum der betreffenden Rechnung folgt. City-Drop kann dem Mieter gemäß den Bestimmungen des Artikels L.441-10 des Handelsgesetzbuches einen Pauschalbetrag von vierzig (40) € für die entstandenen Inkassokosten in Rechnung stellen.

12. Recht auf Widerruf

  1. Der Mieter wird darüber informiert, dass gemäß Artikel L.221-28 des Verbraucherschutzgesetzes das Widerrufsrecht bei Leistungen "Autovermietung" nicht ausgeübt werden kann.

13. Informationen zur Identifizierung

  1. Um einen Mietvertrag abschließen und ein Fahrzeug nutzen zu können, muss der Mieter City-Drop alle von City-Drop geforderten Identifikationsinformationen übermitteln, insbesondere, aber nicht ausschließlich, :
Obligatorische Dokumente
Ein gültiger Führerschein der Klasse B, der in dem Land/den Ländern der Vermietung gültig ist (internationaler Führerschein) und dessen Ausstellung nicht älter als zwei Jahre ist.
Dokumente, die bei der ersten Anfrage von City-Drop vorgelegt werden müssen
Für den MieterFür jeden Fahrer
  • ein international gültiger, gültiger Ausweis, aus dem hervorgeht, dass der Mieter mindestens 21 Jahre alt ist,
  • Wohnsitznachweis, der in bestimmten Situationen nicht älter als 3 Monate ist ;

Im Falle einer juristischen Person :

  • Ein Kbis-Auszug, der nicht älter als drei (3) Monate ist ;
  • Eine Bestätigung des gesetzlichen Vertreters, dass er seinen Vertreter zur Durchführung der Miete und den Fahrer zur Nutzung des Fahrzeugs ermächtigt.
einen in dem/den Mietland/-ländern gültigen und international anerkannten Ausweis, aus dem hervorgeht, dass der Fahrer mindestens 21 Jahre alt ist und eine aktuelle Adresse hat
  1. Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass City-Drop im Rahmen der Erbringung der Dienste den Mieter auffordern kann, eine Kopie der gesamten oder eines Teils der Identifikationsinformationen sowie alle zusätzlichen Identifikationsinformationen zu übermitteln. Versäumt es der Mieter, ein solches Dokument innerhalb der von City-Drop geforderten Frist vorzulegen, führt dies zur Aussetzung der Dienste.
  2. Jede Kopie von Identifikationsdokumenten kann von einem externen Dienstleister auf ihre Echtheit hin überprüft werden.
  3. Die Übermittlung der Identifikationsdaten erfolgt direkt von der Website aus, indem Sie auf den Link klicken, der zu diesem Zweck in der E-Mail an den Mieter mit folgendem Titel angegeben ist "Willkommen bei City-Drop". Sollte der Mieter die Informationen aus irgendeinem Grund nicht erhalten, muss er sich direkt mit City-Drop in Verbindung setzen, die die üblichen Kontrollen (einschließlich der Identitätsprüfung aus Sicherheitsgründen) durchführen und den Mieter anweisen wird, die Identifikationsinformationen zu übermitteln.
  4. Die Identifizierungsinformationen gelten als vollständig an City-Drop gerichtet, sobald City-Drop den Erhalt der Informationen bestätigt und deren Übereinstimmung mit den GLB bestätigt.

14. Kaution

  1. Für jeden Mietvertrag kann City-Drop eine Kaution in Höhe von 2500, 1200 oder 450 € verlangen, je nachdem, welche Versicherung Sie bei der Buchung gewählt haben, und diese Kaution wird sofort auf die für die Zahlung des Mietvertrags verwendete Kreditkarte oder ein anderes autorisiertes Zahlungsmittel vorautorisiert.
  2. Die Höhe der Kaution entspricht der Höhe der Selbstbeteiligung, die gemäß der bei der Anmietung abgeschlossenen Versicherungsoption vereinbart wurde.
  3. Diese Kaution wird teilweise oder vollständig von City-Drop einbehalten, wenn ein vom Mieter verschuldeter oder teilweise verschuldeter Unfall und eine Beschädigung oder ein Diebstahl des Fahrzeugs vorliegen.
  4. Sofern kein Schaden oder Diebstahl des Fahrzeugs vorliegt, wird die Kaution dem Mieter automatisch acht (8) Tage nach Rückgabe des Fahrzeugs zurückerstattet und dem Bankkonto des Mieters nach Maßgabe der Sorgfalt und der Unwägbarkeiten der betreffenden Bankinstitute gutgeschrieben. Im Falle eines Schadens kann City-Drop die Kaution für die Verwaltung der Schadensakte bis zu deren Abschluss einbehalten.
  5. Um die Kaution zu hinterlegen :
  • Die Bankkarte, die zur Hinterlegung der Kaution dient, muss unbedingt auf den Vor- und Nachnamen des Mieters lauten. Falls der Mieter eine andere Zahlungskarte verwenden möchte, garantiert er, dass er ausdrücklich zur Verwendung dieser Karte berechtigt ist.
  • Schecks, Bargeld und Indigo-Karten werden nicht akzeptiert.
  • Sollte die Bankautorisierung des Kautionsbetrages verweigert werden, ist City-Drop nicht verpflichtet, den Mietvertrag zu erfüllen. In diesem Fall kann der Mietvertrag storniert werden und dem Mieter wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 100 % des Mietpreises in Rechnung gestellt, einschließlich der Stornierungsgebühr für "Schnäppchen"-Angebote gemäß Artikel 10 der vorliegenden AGB.

15. Übernahme des Fahrzeugs

  1. Um das Fahrzeug abzuholen, muss sich der Mieter zu dem in der Anwendung angegebenen Standort des Fahrzeugs begeben.
  2. Der Mieter kann die Öffnung des Fahrzeugs direkt über die Anwendung vornehmen.
  3. Der Mieter ist verpflichtet, vor der Nutzung des Fahrzeugs eine Bestandsaufnahme gemäß den in der Anwendung bereitgestellten Anweisungen durchzuführen, insbesondere :
    • die erforderlichen Fotos direkt aus der Anwendung heraus machen;
    • das Fahrzeug auf bestehende und in der Anwendung angezeigte Schäden zu überprüfen und ggf. weitere Schäden hinzuzufügen, vorausgesetzt, dass diese wahrheitsgemäß und ehrlich sind;
    • den Kilometerstand angeben ;
    • den Kraftstoffstand anzeigen ;
    • den allgemeinen äußeren und inneren Zustand des Fahrzeugs beschreiben.
  4. Für den Fall, dass die Funktion der Bestandsaufnahme über die Anwendung nicht funktioniert, muss der Mieter nach der Überprüfung des Fahrzeugzustands mindestens zwölf (12) Fotos des Fahrzeugs in der Totalen machen (ein Foto von jeder Seite, dann ein Foto von jeder Ecke des Fahrzeugs, ein Foto von jedem Spiegel auf der Spiegelseite und ein Foto von der Innenseite der hinteren Karosserie, auf der der Dachhimmel des Fahrzeugs sichtbar ist), ein Foto des Kilometerzählers und des Kraftstoffstands machen und die Fotos per E-Mail an [email protected] senden, wobei er als Betreff die Nummer seines Mietvertrags angibt.
  5. Die Fotos müssen sichtbar und repräsentativ für den tatsächlichen Zustand des Fahrzeugs sein, andernfalls wird ein eventuell festgestellter Schaden angerechnet.

16. Nutzung des Fahrzeugs

  1. Der Mieter übt ab dem im Mietvertrag angegebenen Datum und der angegebenen Uhrzeit der Fahrzeugübernahme bis zum im Mietvertrag angegebenen Datum und der angegebenen Uhrzeit der Fahrzeugrückgabe alle Befugnisse zur Nutzung, Lenkung, Kontrolle und Überwachung des Fahrzeugs aus.
  2. Das Fahrzeug darf nur in den Ländern, die auf der grünen Versicherungskarte angegeben sind, und nur während der gesamten im Mietvertrag vorgesehenen Dauer gefahren werden.
  3. Das Fahrzeug ist nicht für das Fahren auf Schnee oder Eis ausgerüstet. Einige Fahrzeuge können jedoch speziell dafür ausgerüstet sein. Es obliegt dem Mieter, sich vor der Anmietung bei City-Drop zu vergewissern, welche Ausrüstung vorhanden ist und wie sie gegebenenfalls funktioniert.
  4. Das Fahrzeug darf ausschließlich vom Fahrer in angemessener Weise und in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen des Landes, in dem es gefahren wird, gefahren werden, wobei bis zu drei (3) Fahrer pro Mietvertrag möglich sind.
  5. Während der Mietdauer muss das Fahrzeug, wenn es geparkt wird, gemäß den geltenden Gesetzen des Landes, in dem es sich befindet, geparkt werden, wobei gegebenenfalls die geltenden Parkgebühren zu entrichten sind und das Fahrzeug vor jeglicher Gefahr für das Fahrzeug geschützt werden muss, sowie systematisch mit den fahrzeugeigenen Vorrichtungen verriegelt werden.
  6. Gegebenenfalls bleibt der Mieter gegenüber City-Drop für den Betrag der Bußgelder und Steuern, die von City-Drop gefordert werden können, sowie für die Bearbeitungs- und/oder Standgebühren, die mit der Bearbeitung solcher Forderungen verbunden sind und in Anhang I vorgesehen sind, verantwortlich und zahlungspflichtig.
  7. Das Fahrzeug darf nur mit Waren und/oder Gepäck gefüllt werden, die nicht geeignet sind, das Innere und/oder Äußere des Fahrzeugs zu beschädigen oder eine Gefahr für die Passagiere darzustellen.
  8. Der für das Fahrzeug verwendete Kraftstoff darf ausschließlich der geeignete und von City-Drop dem Mieter mitgeteilte Kraftstoff sein.
  9. Das Fahrzeug, sofern es elektrisch betrieben wird, darf nur mit den von City-Drop bereitgestellten Kabeln aufgeladen werden.
  10. Das Fahrzeug muss während der gesamten Mietdauer in einem optimalen Betriebszustand gehalten werden, insbesondere im Hinblick auf den Reifendruck, den AdBlue- und Kraftstoffstand, das zulässige Gesamtgewicht gemäß den Angaben im Fahrzeugdatenblatt und die maximale Zuladung gemäß den Angaben im Mietvertrag.
  11. Im Falle von Schwierigkeiten bei der Nutzung des Fahrzeugs kann der Mieter City-Drop unter der in Artikel 3 genannten Adresse kontaktieren.
  12. Falls ein Eingriff durch Dritte am Fahrzeug unerlässlich ist und/oder das Fahrzeug verloren geht oder gestohlen wird, muss der Mieter unverzüglich City-Drop unter der in Artikel 3 genannten Adresse kontaktieren. Im Falle eines Eingriffs durch Dritte muss der Mieter vor dem Abschleppen die für die Bestandsaufnahme erforderlichen acht (8) Fotos machen (Fahrzeugfront, rechte vordere Ecke, rechte seitliche Ecke, rechte hintere Ecke, Fahrzeugheck, linke hintere Ecke, linke seitliche Ecke, linke vordere Ecke) und diese per E-Mail an [email protected] senden.
  13. Kommt es zu einem Unfall mit einem Dritten, muss der Mieter unverzüglich City-Drop unter der in Artikel 3 genannten Adresse kontaktieren und dann so schnell wie möglich das Unfallprotokoll, die acht (8) für die Bestandsaufnahme erforderlichen Fotos (Fahrzeugfront, rechte vordere Ecke, rechte Seite, rechte hintere Ecke, Fahrzeugheck, linke hintere Ecke, linke Seite, linke vordere Ecke) sowie alle nützlichen Elemente zu diesem Unfall (zusätzliche Fotos, Zeugenaussagen usw.) an City-Drop senden und diese per E-Mail an [email protected] schicken.

17. Ersatzfahrzeug

  1. Im Falle einer Panne oder eines Unfalls des Fahrzeugs, der sich während der Mietdauer ereignet, verpflichtet sich der Mieter, City-Drop unverzüglich zu benachrichtigen und die rund um die Uhr unter der im Online-Kundenbereich und in der Mobile Application verfügbaren gebührenfreien Nummer verfügbare Assistance zu kontaktieren, insbesondere im Falle des Abschleppens und des Ersatzes des Fahrzeugs unter den nachstehend beschriebenen Bedingungen.
  2. Bei der Kontaktaufnahme mit der Pannenhilfe muss der Mieter die Fahrzeugpapiere bereithalten (diese sind auf der Website über sein Konto verfügbar). Der Mieter verpflichtet sich, vor dem Abschleppen Fotos des Fahrzeugs zu machen, um das Übergabeprotokoll unter den in Artikel 16 dieser AGB beschriebenen Bedingungen zu vervollständigen.
  3. Sollte die Assistance nicht in der Lage sein, dem Mieter im Falle eines Abschleppvorgangs, der während der Geschäftszeiten durchgeführt wird, ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen, wird City-Drop sich nach besten Kräften bemühen, dem Mieter ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen.
  4. Bei Pannen (außer Pannen aufgrund unsachgemäßer Nutzung durch den Mieter), City-Drop übernimmt die Anmietung des Ersatzfahrzeugs für eine maximale Dauer von zwei (2) Tagen gegen Vorlage einer Rechnung über die Anmietung eines Fahrzeugs durch den Mieter und bis zu einem Höchstbetrag von 200 € (inkl. MwSt.) in den folgenden Fällen:
  • Bei einem Abschleppdienst, der außerhalb der Geschäftszeiten durchgeführt wird ;
  • Im Falle eines Abschleppvorgangs, der während der Geschäftszeiten durchgeführt wird, falls City-Drop den Mieter an einen anderen Vermieter verweist;
  • Allgemein für den Fall, dass der Mieter beschließt, die Dienste eines anderen Fahrzeugvermieters in Anspruch zu nehmen.

Alle anderen Kosten (Unterkunft, Rücktransport, Taxi) sind vom Mieter zu tragen, wenn sein Mietvertrag zum Zeitpunkt der Buchung keine Hilfeleistung zur Deckung dieser möglichen Kosten umfasst.

18. Rückgabe des Fahrzeugs

  1. Bei Beendigung des Mietverhältnisses aus irgendeinem Grund muss der Mieter das Fahrzeug in der im Mietvertrag angegebenen Parkzone (ohne Parkgebühren) zurückgeben. Der Mieter muss sicherstellen, dass er das Fahrzeug auf einem dafür vorgesehenen Parkplatz abstellt, den Fahrzeugschlüssel im Handschuhfach auf dem dafür vorgesehenen Kasten hinterlegt und das Fahrzeug mit der Anwendung verriegelt.
  2. Wird das Fahrzeug ohne Fahrzeugschlüssel zurückgegeben und/oder ist der Fahrzeugschlüssel stark beschädigt, ist City-Drop berechtigt, eine Gebühr für den Verlust des Fahrzeugschlüssels sowie die in Anhang I genannten weiteren anfallenden Kosten zu berechnen.
  3. Bei Rückgabe des Fahrzeugs außerhalb des bei der Anmietung angegebenen Bereichs werden die in Anhang I aufgeführten Gebühren berechnet.
  4. Der Kraftstoffstand bzw. der Ladezustand der Batterie bei der Übergabe des Fahrzeugs muss dem Kraftstoffstand bzw. dem Ladezustand der Batterie bei der Rückgabe des Fahrzeugs entsprechen. Bei zu wenig Kraftstoff werden die in Anhang I aufgeführten Pauschalgebühren berechnet. Bei einem Überschuss an Kraftstoff oder dem Ladezustand der Batterie ist keine Rückerstattung an den Mieter fällig.
  5. Bei Rückgabe des Fahrzeugs nach dem im Mietvertrag festgelegten Rückgabedatum und -zeitpunkt werden die in Anhang I genannten Gebühren in Rechnung gestellt.
  6. Das Fahrzeug muss in demselben Zustand (innen und außen) zurückgegeben werden, in dem es vom Mieter übernommen wurde.
  7. Sollte das Fahrzeug nicht in demselben Zustand (innen und/oder außen) zurückgegeben werden, in dem es vom Mieter übernommen wurde, und/oder sollten Zubehörteile und/oder Ausstattungsgegenstände des Fahrzeugs fehlen, ist City-Drop berechtigt, eine Fahrzeugreinigungsgebühr, eine Entladungsgebühr oder eine Ausstattungsgebühr gemäß Anhang I in Rechnung zu stellen.  Hinsichtlich der Entladungsstrafe verpflichtet sich der Mieter, das Fahrzeug frei von jeglicher Ladung zurückzugeben.  Die Umgebung des Fahrzeugs muss frei von Müll und Sperrmüll sein (siehe Artikel R634-2 des Strafgesetzbuchs bezüglich der Ablagerung von Müll auf öffentlichen Straßen).
  8. Bei Nichtrückgabe zum im Mietvertrag festgelegten Datum und Uhrzeit und ohne schriftliche Nachricht des Mieters behält sich City-Drop das Recht vor, eine Strafgebühr zu erheben und die zuständigen Behörden zu kontaktieren, um die Entwendung zu melden. Die Entführungsgebühr ist mit allen anderen in Anhang I genannten Gebühren kumulierbar.

19. Garantien und Haftung des Mieters

  1. Durch den Zugriff auf das Fahrzeug und die Nutzung der Dienste erklärt, garantiert und verpflichtet sich der Mieter zu Folgendem:
    • die vorliegenden AGB einhalten und den Preis, die fälligen Kosten, die fälligen Bußgelder und Steuern sowie die fällige Kaution vollständig und ohne Bankeinspruch bezahlen;
    • auf die Anwendung, die Webseite, das Fahrzeug und die Dienste in gutem Glauben, in angemessener Weise, nicht betrügerisch und nicht im Widerspruch zu den Bestimmungen dieser ANB zuzugreifen und diese zu nutzen;
    • keine anderen Geräte oder Software als die von City-Drop bereitgestellte Anwendung für den Zugriff und/oder die Nutzung des Fahrzeugs zu verwenden;
    • die Anwendung und/oder die Website und/oder das Fahrzeug und/oder die Dienste nicht für Zwecke zu nutzen, die rechtswidrig sind und/oder gegen das Gesetz verstoßen und/oder gegen die AGB verstoßen und/oder City-Drop und/oder einem Dritten Schaden zufügen;
    • die Anwendung und/oder die Website und/oder das Fahrzeug und/oder die Dienste und/oder den Zugang zur Anwendung und/oder den Zugang zur Website und/oder den Zugang zum Fahrzeug und/oder den Zugang zu den Diensten weder direkt noch indirekt zu kommerzialisieren (verkaufen, vermieten, hypothekarisch belasten, verpfänden, etc.) ;
    • das Fahrzeug nicht zur Beförderung von natürlichen Personen gegen Entgelt oder für eine Gegenleistung (Transportwagen mit Fahrer, öffentliche Verkehrsmittel) verwenden, mit Ausnahme von Fahrgemeinschaften, die weiterhin toleriert werden;
    • den Zugang und die Nutzung der Anwendung und/oder der Website und/oder des Fahrzeugs und/oder der Dienste nicht einschränken;
    • keine Güter befördern, die illegal sind und/oder deren Beförderung und/oder Besitz illegal ist/sind und/oder die aufgrund ihrer Art und/oder Verpackung eine Gefahr darstellen oder die Umwelt und/oder die Gesundheit von Personen schädigen können und/oder deren Beförderung oder Besitz nur von einem reglementierten Beruf durchgeführt werden darf oder den Besitz besonderer Dokumente voraussetzt ;
    • keine lebenden Tiere außer Heimtiere und/oder Haustiere transportieren ;
    • keine Waren zu transportieren, deren Gewicht, Menge und/oder Volumen über das hinausgeht, was in der Betriebserlaubnis und/oder dem Bericht der technischen Kontrolle des Fahrzeugs erlaubt ist;
    • das Fahrzeug nicht für andere als angemessene Zwecke zu verwenden, insbesondere nicht für Rennen, Fahrten abseits befestigter Straßen, Fahrten abseits markierter Straßen, Fahrten auf Wegen, die für die Öffentlichkeit gesperrt sind, Zuverlässigkeitstests, Wettbewerbe, Testfahrten, Geschwindigkeitsmessungen oder die Teilnahme an Rallyes, das Schieben oder Ziehen eines Fahrzeugs und/oder anderer Gegenstände;
    • das Fahrzeug nicht für einen anderen als den vom Fahrzeughersteller vorgesehenen Zweck verwenden;
    • während der gesamten Mietdauer niemals die Nutzung und/oder die Lenkung und/oder die Kontrolle und/oder die Überwachung des Fahrzeugs verlieren;
  2. Der Mieter haftet für alle Schäden am Fahrzeug, die im Rahmen der für die Miete geltenden und in Artikel 8 aufgeführten Selbstbeteiligungsbeträge entweder zur Berechnung der in Anhang I genannten Kosten oder zur Berechnung der von einem unabhängigen Sachverständigen geschätzten Reparaturkosten zuzüglich der in Anhang I genannten Verwaltungskosten und Standgebühren führen.
  3. Der Mieter hat ab dem Zeitpunkt, an dem City-Drop die Mitteilung über einen festgestellten Schaden versendet, vierzehn (14) Tage Zeit, den Schaden zu bestreiten und/oder einen Nachweis zu erbringen. Nach Ablauf dieser Frist ist City-Drop berechtigt, die oben genannten Kosten in Rechnung zu stellen.
  4. Der Mieter kann auf eigene Kosten ein Gegengutachten erstellen lassen innerhalb von 72 Stunden nach Erhalt des Angebots von City-Drop, sofern er einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen beauftragt, was er nachweisen muss (z. B. wenn dieser auf der Liste der Gewerkschaft der unabhängigen Sachverständigen steht).
  5. Im vollen gesetzlich zulässigen Umfang, insbesondere vorbehaltlich der besonderen Bestimmungen des Verbrauchergesetzbuches, hat der Mieter City-Drop zu entschädigen, zu verteidigen und schadlos zu halten gegen alle Ansprüche, Haftungen, Schäden, Verluste und Urteile (einschließlich angemessener Rechtsstreitkosten, Ausgaben und Anwaltskosten), die von einem Dritten geltend gemacht, verursacht oder eingefordert werden können, die sich aus der Nutzung der Ausführung, der mangelhaften Ausführung oder der Nichtausführung der AGB und/oder der Anwendung und/oder der Website und/oder der Dienstleistungen und/oder des Fahrzeugs durch den Mieter ergeben.

20. Garantien und Haftung von City-Drop

  1. City-Drop greift nicht in die Nutzung des Fahrzeugs während des Mietverhältnisses ein, für die der Mieter allein und ausschließlich verantwortlich ist.
  2. City-Drop ermöglicht lediglich den Zugang zum Fahrzeug, dass es funktionstüchtig ist und keine inhärente Gefahr für den Mieter darstellt.
  3. Der Mieter erklärt sich vorbehaltlos damit einverstanden, dass City-Drop für den Fall, dass City-Drop direkt oder indirekt von irgendeiner Person oder Körperschaft im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs haftbar gemacht werden sollte, das Recht hat, unverzüglich und von Rechts wegen alle administrativen und/oder technischen Maßnahmen zu ergreifen, auch gegenüber dem Mieter, die es ermöglichen, seine Interessen zu wahren und/oder seinen Verpflichtungen nachzukommen, insbesondere, aber nicht ausschließlich, eine Aussetzung der Dienstleistungen, eine vorzeitige Kündigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen usw. Der Mieter ist verpflichtet, City-Drop unverzüglich und von Rechts wegen alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um seine Interessen zu wahren und/oder seinen Verpflichtungen nachzukommen.
  4. City-Drop kann in keinem Fall im Rahmen eines Verwaltungs- oder Gerichtsverfahrens haftbar gemacht werden, das gegen den Mieter eingeleitet wird, der sich einer nicht ordnungsgemäßen Nutzung der Dienste und/oder des Fahrzeugs schuldig gemacht hat.
  5. Der Mieter bestätigt und akzeptiert in diesem Zusammenhang, dass er für alle Ansprüche oder Verfahren, die gegen City-Drop aufgrund der nicht bestimmungsgemäßen Nutzung der Dienste und/oder des Fahrzeugs durch ihn erhoben werden, selbst aufkommen wird.
  6. In jedem Fall ist City-Drop nicht verantwortlich :
  • im Falle der Nichtverfügbarkeit der Anwendung und/oder der Website und/oder der Dienste aus Gründen wie dem Ausfall des öffentlichen Stromnetzes, dem Ausfall von Telekommunikationskabelnetzen, dem Verlust der Internetverbindung durch öffentliche oder private Betreiber, insbesondere durch den Mieter, aus welchem Grund auch immer, insbesondere Streiks, Stürme, Erdbeben oder andere Ursachen, die die Merkmale höherer Gewalt aufweisen;
  • wenn ein Mieter die Anwendung und/oder die Webseite und/oder die Dienstleistungen und/oder das Fahrzeug unter Bedingungen nutzt, die nicht mit den Bestimmungen der vorliegenden AGB übereinstimmen;
  • im Rahmen der geltenden Gesetzgebung für alle indirekten Schäden, einschließlich insbesondere entgangener Gewinne, Datenverluste oder sonstiger Verluste von immateriellen oder materiellen Gütern, selbst wenn City-Drop über die Möglichkeit solcher Schäden informiert wurde, die (i) durch die Nutzung oder die Unmöglichkeit der Nutzung der Anwendung und/oder der Website und/oder der Dienste und/oder des Fahrzeugs oder (ii) infolge des Zugriffs auf die Anwendung und/oder die Dienste und/oder das Fahrzeug durch einen nicht autorisierten Nutzer entstehen können.
  1. City-Drop haftet nicht für Störungen jeglicher Art, die sich auf die Computerausrüstung des Mieters, insbesondere das Endgerät, sowie auf seine Internetverbindung beim Zugriff auf die Anwendung und/oder die Website und/oder die Dienste und/oder das Fahrzeug (zum Zwecke des Öffnens oder Schließens des Fahrzeugs) beziehen.
  2. Insbesondere kann City-Drop den Mieter der Dienste nicht für Probleme mit der Geschwindigkeit des Zugriffs auf die Anwendung und/oder die Website und/oder die Dienste und/oder der Geschwindigkeit der Pufferung der über die Dienste zugänglichen Inhalte auf dem Endgerät des Mieters, auf die der Mieter möglicherweise stößt, garantieren.
  3. City-Drop übernimmt keine Verantwortung für die Rechtmäßigkeit und Legalität und/oder die Zuverlässigkeit und/oder die Angemessenheit und/oder den Inhalt und/oder den Zustand der mit dem Fahrzeug transportierten Güter, von denen es zu keinem Zeitpunkt Kenntnis, Kontrolle oder Besitz hat.
  4. In allen gesetzlich zulässigen Grenzen, insbesondere vorbehaltlich der besonderen Bestimmungen des Verbraucherschutzgesetzes, hat der Mieter, der kein Verbraucher ist, als wesentliche und entscheidende Bedingung für die Zustimmung von City-Drop, wenn die Haftung von City-Drop bejaht wird, pro Erfüllungsjahr Anspruch auf weitere Entschädigungen und Schadenersatz oder irgendeine Regelung, alle Ursachen und Schäden zusammengenommen, nur in Höhe von fünfzig (50) % des pro Miete berechneten Betrags, und zwar für alle Schäden und Schäden zusammengenommen, die die Miete betreffen.
  5. In allen gesetzlich zulässigen Grenzen, insbesondere vorbehaltlich der besonderen Bestimmungen des Verbrauchergesetzbuches, erkennt der Mieter als wesentliche und entscheidende Bedingung für die Zustimmung von City-Drop unwiderruflich an, dass City-Drop nicht für indirekte und/oder Folgeschäden haftet, wie z.B. entgangene Gewinne, entgangene Einnahmen, entgangene Geschäftsmöglichkeiten, Verlust von mit dem Fahrzeug beförderten Waren, Rufschädigung, Verlust der Kapitalisierung, insbesondere an der Börse, Erhöhung der operativen oder nicht operativen Kosten, einschließlich der Kosten für die Beschaffung durch Dritte, Betriebsverluste im Sinne der Buchhaltung, Verlust von Produktivität, Verträgen, Image, Marge, Daten, Dateien, Nichterreichen von Einsparungen oder erwarteten Gewinnen.
  6. In allen gesetzlich zulässigen Grenzen, insbesondere vorbehaltlich der besonderen Bestimmungen des Verbrauchergesetzbuches, muss die Haftung von City-Drop durch den Mieter innerhalb eines (1) Jahres nach Kenntnis des Sachverhalts, der den behaupteten Schaden verursacht hat, aus welchem Grund auch immer geltend gemacht werden.

21. Persönliche Daten

  1. Die persönlichen Daten des Mieters und des/der Fahrer(s) werden in Übereinstimmung mit der Datenschutzrichtlinie von City-Drop behandelt.
  2. Die Fahrzeuge werden für die Zwecke der Dienste geolokalisiert, insbesondere um :
  • die Verwaltung des Fuhrparks sicherstellen: sich vergewissern, wo das Fahrzeug abfährt und ankommt, überprüfen, dass das Fahrzeug nicht aus dem Schengen-Raum herausgefahren ist,
  • den Diebstahl des Fahrzeugs und/oder Betrug im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienste und/oder des Fahrzeugs zu bekämpfen,
  • dem Mieter Hilfe leisten (z. B. bei der Suche nach einer Garage, einem Parkplatz, bei der Pannenhilfe/bei einem Unfall).
  1. Diese Verarbeitung personenbezogener Daten wird in der Datenschutzrichtlinie von City-Drop ausführlich beschrieben.

22. Kündigung und/oder Aussetzung der Dienste

  1. Im Falle einer Nutzung der Dienste und/oder des Fahrzeugs durch den Mieter, die gegen die Bestimmungen der vorliegenden AGB verstößt, und insbesondere wenn der Mieter die Identifikationsinformationen nicht übermittelt, erkennt der Mieter an und akzeptiert, dass City-Drop das Recht hat, den Zugang zu allen oder einem Teil der Dienste, einschließlich des Zugangs zum Fahrzeug, auszusetzen und sogar den Mietvertrag von Rechts wegen und ausschließlich zu Lasten des Mieters fristlos zu kündigen.
  2. Jede Suspendierung und/oder Kündigung, die ausschließlich auf das Verschulden des Mieters zurückzuführen ist, führt zu keiner Entschädigung und/oder Rückerstattung an den Mieter, unbeschadet jeglicher Schadensersatzansprüche, auf die City-Drop Anspruch erheben könnte.
  3. Bei Nichtzahlung, auch durch Stornierung oder Verweigerung der Zahlung, wird City-Drop den Mieter benachrichtigen und ihn auffordern, die Situation so schnell wie möglich zu bereinigen, wobei die abonnierten Dienste bis zur vollständigen Zahlung des Betrags eingestellt werden.
    Preis innerhalb einer angemessenen Frist, nach deren Ablauf City-Drop das Mietverhältnis zum alleinigen Nachteil des Mieters von Rechts wegen kündigen kann.

23. Höhere Gewalt

  1. Als höhere Gewalt gelten ausdrücklich nur die in Artikel 1218 des Zivilgesetzbuches definierten Fälle.
  2. Zunächst wird die höhere Gewalt die Ausführung der GLC oder nur der Dienste, die von der höheren Gewalt betroffen sind, aussetzen. Wenn das Ereignis höherer Gewalt länger als dreißig (30) Werktage andauert, können die von dem Ereignis höherer Gewalt betroffenen Dienste von Rechts wegen gekündigt werden, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, ohne dass eine Entschädigung auf beiden Seiten fällig wird.

24. Verschiedene Bestimmungen

  1. Korrespondenz - Beweis
    • Soweit in diesen GLB nichts anderes bestimmt ist, erfolgt der Schriftverkehr zwischen City-Drop und dem Mieter hauptsächlich durch E-Mail und/oder schriftliche Telefonnachrichten.
    • In Anwendung der Artikel 1366 ff. des Zivilgesetzbuches erkennt der Mieter an und akzeptiert, dass die von City-Drop per E-Mail und/oder per schriftlicher Telefonnachricht und/oder durch die Dienste und/oder die Anwendung und/oder die Website erteilten Informationen zwischen ihm und City-Drop verbindlich sind.
    • Die an den Mieter gerichteten Informationen und Mitteilungen bezüglich des Mietverhältnisses gelten vorrangig in der Form, wie sie in der Anwendung, auf der Website und im Konto jedes Mieters enthalten sind oder wie sie durch die computergestützten Verfahren von City-Drop authentifiziert wurden, es sei denn, der Mieter erbringt den schriftlichen Gegenbeweis.
    • Die Beweiskraft der über die Anwendung und die Website gelieferten Informationen entspricht derjenigen, die einem Originaldokument im Sinne eines auf Papier geschriebenen und handschriftlich unterzeichneten Dokuments zuerkannt wird.
  2. Vollständigkeit der GLCs
    • Die vorliegenden AGB stellen die Gesamtheit der Verpflichtungen von City-Drop und dem Mieter dar. Die Tatsache, dass sich eine der Parteien nicht auf einen Verstoß der anderen Partei gegen eine der hierin genannten Verpflichtungen beruft, kann für die Zukunft nicht als Verzicht auf die betreffende Verpflichtung ausgelegt werden.
  3. Teilweise Nichtinvalidität
    • Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB aufgrund eines Gesetzes, einer Verordnung oder einer rechtskräftigen Entscheidung eines zuständigen Gerichts als ungültig, ungeschrieben oder als solche erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang gültig und anwendbar, es sei denn, die ungültige(n) Bestimmung(en) ist/sind von wesentlicher Bedeutung und ihr Wegfall würde das vertragliche Gleichgewicht in Frage stellen.
  4. Titel
    • Im Falle von Auslegungsschwierigkeiten zwischen einer der Überschriften, die am Anfang der Klauseln dieser AGB stehen, und einer der Klauseln werden die Überschriften als nicht existent erklärt.
  5. Elektronische Signatur
    • Gemäß Artikel 1366 und 1367 des Bürgerlichen Gesetzbuches werden die AGB und der Mietvertrag vom Mieter und City-Drop elektronisch signiert. Der Mieter und City-Drop bestätigen ausdrücklich, dass elektronische Signaturen über Universign, ein Dienst, der der eIDAS-Verordnung (EU) 910/2014 entspricht, für die Unterzeichnung der AGB und des Mietvertrags verwendet wurden.
  • Mietvertrags durch die Parteien. Der Mieter und City-Drop bestätigen, dass sie alle für die elektronische Unterzeichnung der AGB und des Mietvertrags erforderlichen Informationen erhalten haben und dass sie diese Dokumente in Kenntnis der verwendeten Technologie und ihrer allgemeinen Geschäftsbedingungen elektronisch unterzeichnet haben, und verzichten daher auf alle Ansprüche und/oder Klagen, um die Zuverlässigkeit dieses Systems der elektronischen Unterzeichnung und/oder ihre Absicht, die AGB und den Mietvertrag abzuschließen, in Frage zu stellen. Darüber hinaus ist gemäß den Bestimmungen von Artikel 1375 des Bürgerlichen Gesetzbuches die Verpflichtung zur Übergabe einer (1) Originalkopie in Papierform an jede der Parteien nicht als Beweis für die Verpflichtungen und Verbindlichkeiten des Mieters und von City-Drop zu den AGB und dem Mietvertrag erforderlich. Die Aushändigung einer elektronischen Kopie direkt durch Universign an den Mieter und City-Drop stellt einen ausreichenden und unwiderlegbaren Beweis der Verpflichtungen und Verbindlichkeiten jeder Partei in den AGB und dem Mietvertrag dar.

25. Geltendes Recht und Streitbeilegung

  1. Anwendbares Recht. Die vorliegenden GLB unterliegen dem französischen Recht.
  2. Zuständiger Gerichtsstand. FÜR DEN FALL, DASS DER MIETER KEIN VERBRAUCHER IST, FALLEN ALLE STREITIGKEITEN BEZÜGLICH DER AUSLEGUNG, GÜLTIGKEIT UND AUSFÜHRUNG DER VORLIEGENDEN ALLGEMEINEN MIETBEDINGUNGEN UND MANGELS EINER GÜTLICHEN EINIGUNG ZWISCHEN DEN PARTEIEN UNTER DIE AUSDRÜCKLICHE ZUSTÄNDIGKEIT DER GERICHTE IM ZUSTÄNDIGKEITSBEREICH DES BERUFUNGSGERICHTS VON PARIS.
  3. Schlichtung in Verbraucherangelegenheiten. Wenn der Mieter ein Verbraucher im Sinne des Verbraucherschutzgesetzes ist, muss er im Falle von Streitigkeiten über die Auslegung, Gültigkeit und Erfüllung dieser Allgemeinen Mietbedingungen :
  • sich zunächst per E-Mail an den City-Drop-Kundenservice wenden: [email protected].
  • In einem zweiten Schritt wird er darüber informiert, dass er die Möglichkeit hat, sich kostenlos an einen Verbrauchermediator zu wenden, um den Streitfall zwischen ihm und City-Drop gütlich beizulegen, und zwar in Anwendung der Artikel L.612-1 ff, L.616-1 ff und R.612-1 ff des Verbrauchergesetzbuches (Code de la consommation).

Diesbezüglich kann sich der Mieter per Post oder per E-Mail an den Ombudsmann des Conseil national des professions de l'automobile (CNPA) - MOBILIANS wenden, und zwar mittels eines auf der Website des Ombudsmanns (https://www.mediateur-mobilians.fr) herunterladbaren Formulars und unter folgenden Kontaktdaten:

Herr der Ombudsmann von Mobilians

43 Bis, route de Vaugirard - 92190 Meudon [email protected]

  • Der Mieter behält in jedem Fall das Recht, das zuständige Gericht anzurufen, wenn die gütliche Beilegung der Streitigkeit scheitert.

 

ANHANG 1 

ZUSÄTZLICHE KOSTEN

Alle unten genannten Zusatzkosten und Reparaturpauschalen verstehen sich inklusive aller Steuern (20 % Mehrwertsteuer).Mehrwertsteuer).

LEISTUNGENPREIS (inkl. Steuern)
Gebühren für die Verwaltung50 €
Gebühren für die Verwaltung von Strafzetteln, Nichtbezahlen von Mautgebühren und Parkgebühren25 €
Kosten für die Reinigung50 €
Kosten für die Rückgabe außerhalb der Rückgabeadressen (außer bei Diebstahl)400 €
Strafen für das Entladen (Zurücklassen von Sperrmüll oder jeder Art von Abfall in oder in der Nähe des Fahrzeugs)1200 €
Kosten für falsches Parken (auf einem Privatparkplatz, in einer gebührenpflichtigen Zone, behinderndes Parken...)150 €
Schadenskostensiehe Tabelle Reparaturpauschale
Entführungskosten 1200€
Kilometerüberschreitung für Mieter, die über eine Plattform wie Driiveme, getaround... gebucht haben.0,50 €/zusätzlicher km
Kilometerüberschreitung für Mieter des Hin- und Rückflugangebots0,60 € / zusätzlicher km
Vorausbezahlte, vom Mieter nicht verbrauchte KilometerKeine Rückerstattung
Kosten für die Weiterberechnung von Treibstoff und AdBlue3 €/Liter

Kosten für die Verwaltung des Expertenkabinetts

Stand- und Bewachungskosten (bei vom Mieter durchgeführten Arbeiten)

50 € (im Kostenvoranschlag enthalten) 

100 € / Tag

 

 Stornierungskosten für das "Schnäppchen"-Angebot

Zwischen 8 und 14 Tagen vor der Abreise: 99 €.
Zwischen 48 Stunden und Tage vor der Abreise: 149 €.
Weniger als 48 Stunden vor Abflug: 199 €.
Kosten für die Beschädigung oder den Verlust des Schlüssels oder des Schlüsselanhängers oder des Vulog-Gehäuses am Schlüsselanhänger50 €
Kosten für die Beschädigung der Vulog-Box (im Handschuhfach) des Fahrzeugs450 €
Kosten für die verspätete Rückgabe des Fahrzeugs

50 € pro Stunde Verspätung (bis zu einem Höchstbetrag von 400 € pro 24 Stunden).

Wenn die Verspätung zur Stornierung des nächsten Kunden führt, dann können dem Mieter die Mietkosten des nächsten Kunden in Rechnung gestellt werden.

 

REPARATURPAUSCHALE

Verwaltungsgebühren
Gebühren für die Bearbeitung von City-Drop-Schäden50,00€
Windschutzscheibe
Vorlagen3m36m312m317m320m3
IMPACT (weniger als eine 2-Euro-Münze)300,00 €
RISS / ERSATZ600,00 €750,00 €1 200,00 €1 500,00 €1 500,00 €
CUSTODE450,00 €
FENSTER450,00 €
Außenspiegel
Vorlagen3m36m312m317m320m3
SPIEGEL70,00 €90,00 €100,00 €100,00 €100,00 €
BLINKEND70,00 €90,00 €100,00 €100,00 €100,00 €
KOMPLETT400,00 €
Reifen
REIFEN /Einheit400,00 €
REIFEN + JANTE /Einheit450,00 €
ERSATZRAD450,00 €
Doppelte Schlüssel
SCHLÜSSEL + NEUPROGRAMMIERUNG450,00 €
Blackout / Batterieausfall
Abschleppen via “ARC Assistance”400€
Öffnung des Ordners Arc50€
Abschleppen über externen PannenhelferTatsächliche Kosten: Der Kunde bezahlt den Pannenhelfer direkt vor Ort.
Kraftstofffehler
MIT INJEKTOR2 000,00 €
OHNE INJEKTOR500,00 €
Optik
PHARE VORNE600,00 €
RÜCKLICHT450,00 €
Kupplung (bei unsachgemäßer Verwendung nach Begutachtung)
KUPPLUNG 1 800,00 €
KUPPLUNG + SCHWUNGRAD2 500,00 €
Pauschale Kratzer Flock
0 - 20 cm70,00 €
20 - 50 cm90,00 €
50 - 100 cm100,00 €
100 cm et +110,00 €
Diebstahl, Verlust oder Beschädigung
Partikelfilter2 500,00 €
GPS2 500,00 €
ANTENNE60,00 €
RÜCKFAHRKAMERA800,00 €
CRIC100,00 €

 

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG VON CITY-DROP

Datum der letzten Aktualisierung des Dokuments: 3 Januar 2024

 

1. Rechtliche Informationen

  1. Die Anwendung, die Website und die Dienste (wie nachfolgend definiert), die in diesen Nutzungsbedingungen beschrieben sind, werden von der Firma City-Drop herausgegeben, betrieben und bereitgestellt, deren vollständige Kontaktdaten hier https://www.city-drop.com/de/legal-notices (nachfolgend "City-Drop") zu finden sind.
  2. Die Anwendung wird von OVH gehostet, dessen Kontaktdaten Sie hier https://www.ovh.com/fr/support/mentions-legales/ finden können.
  3. Die Website wird von Amazon Web Services gehostet, deren Kontaktdaten im Impressum der Website angegeben sind: https://www.city-drop.com/de/legal-notices.

2. Gegenstand dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen

  1. Die vorliegenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen (im Folgenden "ANB") sollen die Bedingungen für die Nutzung der App und der Website festlegen.
  2. Diese unterliegen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Fahrzeugmiete (im Folgenden "AGB"), die Sie hier einsehen können https://www.city-drop.com/de/terms-of-use und deren Bestandteil die vorliegenden AGB sind.
  3. Die AGB decken nicht die Dienstleistungsbedingungen im Zusammenhang mit dem Umzugsservice ab, die von der Firma Yoojo, einem Partner von City-Drop, erbracht werden und deren Allgemeine Geschäftsbedingungen hier https://yoojo.fr/customer-terms-fr.pdf zugänglich sind. Wenn der Mieter eine Umzugsanfrage bei City-Drop stellt, erklärt er sich damit einverstanden, dass seine Informationen an Yoojo weitergegeben werden, um seine Anfrage zu beantworten.

3. Beschwerde - technische Unterstützung

City-Drop kann kontaktiert werden:

  • per Post an die folgende Postadresse: 1C2F - 4, rue du Port aux Vins, 92150 Suresnes
  • per E-Mail: [email protected]
  • telefonisch unter +331 55 49 00 40 täglich von 9:00 bis 18:00 Uhr, außer an Sonn- und Feiertagen in Frankreich (Preis für einen Anruf aus dem französischen Festnetz).

4. Definitionen

Für die Zwecke dieser AGB haben die großgeschriebenen Begriffe, unabhängig davon, ob sie im Singular oder Plural verwendet werden, die folgende Bedeutung oder die Bedeutung, die ihnen in den AGB gegeben wird:

  • Anwendung: bezeichnet die von City-Drop herausgegebene und betriebene mobile Anwendung, die vom App Store und/oder Play Store heruntergeladen werden kann, von einem Endgerät aus zugänglich ist und den Zugang zu den Diensten ermöglicht;
  • AGB: bezeichnet die Allgemeinen Mietbedingungen, die durch Anklicken hier https://www.city-drop.com/de/terms-of-use zugänglich sind und deren Bestandteil die vorliegenden AGB sind;
  • ANB: bezeichnet die vorliegenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen ;
  • City-Drop: bezeichnet die Gesellschaft 1C2F, eine vereinfachte Aktiengesellschaft mit einem Stammkapital von 440.330,00 €, mit Sitz in 4 rue du Port aux Vins, 92150 Suresnes, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister von Nanterre unter der Nummer 809 032 048, vertreten durch Herrn Felix Nguyen, der als Vorsitzender handelt und die notwendigen Befugnisse hat.
  • Konto: bezeichnet den persönlichen Bereich eines Mieters, der nur mit Identifikationsmerkmalen zugänglich ist, die es ihm ermöglichen, auf die Dienste zuzugreifen und sie zu nutzen;
  • Internetnutzer: bezeichnet alle Internetnutzer, Besucher der Anwendung und der Website, unabhängig davon, ob sie sich als Mieter registriert haben oder nicht und ob sie über ein Konto verfügen oder nicht;
  • Mieter: bezeichnet jede natürliche Person, die volljährig und geschäftsfähig ist, einschließlich der leitenden Vertreter, Angestellten usw. einer juristischen Person, die in deren Namen handelt, die ein Konto unter den Bedingungen und Modalitäten der AGB angemeldet hat und die einen Mietvertrag unter den Bedingungen der AGB abschließt, die alle Identifikationsinformationen direkt an City-Drop übermittelt hat und die keinem gesetzlichen, behördlichen oder vertraglichen Verbot und/oder keiner Einschränkung unterliegt, die sie daran hindert, einen Mietvertrag abzuschließen, die für die Nutzung des Fahrzeugs durch den Fahrer verantwortlich ist und die sich für die Einhaltung der AGB durch den Fahrer verbürgt;
  • Miete: bezeichnet die Miete eines Fahrzeugs und gegebenenfalls zusätzlicher Leistungen und Versicherungen durch den Mieter, die von City-Drop bestätigt wird und aus einem Preis, einem Datum, einer Uhrzeit und einem Ort der Fahrzeugübernahme sowie einem Datum, einer Uhrzeit und einem Ort der Fahrzeugrückgabe besteht;
  • Datenschutzrichtlinie: bezeichnet die Richtlinie zur Verarbeitung personenbezogener Daten des Mieters und des/der Fahrer(s) und/oder jedes Internetnutzers (wie in diesen AGB bezeichnet) von City-Drop, die durch Anklicken hier zugänglich ist https://www.city-drop.com/de/data-protection/;
  • Dienste: bezeichnet die kostenlosen Funktionen und Dienste, wie in Artikel 6 festgelegt, die den Nutzern zur Verfügung gestellt werden und auf die sie über die Anwendung und die Website zugreifen können, und für einige der Dienste nach vorheriger Einrichtung eines Kontos;
  • Website: bezeichnet die von City-Drop herausgegebene Website, die insbesondere über die folgende Adresse zugänglich ist: https://www.city-drop.com/de/;
  • Endgerät: bezeichnet jedes mobile Endgerät, das den Zugang und die Nutzung der Anwendung, aber auch den Zugang zu einem Fahrzeug ermöglicht und mindestens über Android 5.1 ram 2GB 100 MB Speicherplatz oder iOS 11 2GB ram und 200MB Speicherplatz verfügt.
  • Nutzer: bezeichnet unterschiedslos einen Internetnutzer oder einen Mieter.

5. Geltungsbereich, Annahme und Änderung der AGB

  1. Der Zweck der AGB ist es, die Bedingungen festzulegen, unter denen der Nutzer die Anwendung und die Website einsehen und die Dienstleistungen in Anspruch nehmen kann.
  2. Der Zugang oder die Nutzung der gesamten oder eines Teils der Anwendung und/oder der Website und/oder der Dienste setzt voraus, dass der Nutzer die vorliegenden ANB ohne Einschränkungen oder Vorbehalte akzeptiert.
  3. Da die vorliegenden AGB Änderungen unterliegen können, gelten die Bedingungen, die zum Zeitpunkt des Zugriffs des Nutzers auf die Anwendung und/oder die Website gültig und auf der Anwendung und der Website zugänglich sind.

6. Beschreibung der Dienste

  1. City-Drop stellt den Nutzern über seine Website den Zugang zu einer Reihe von Diensten zur Verfügung, die insbesondere auf die Durchführung von Vermietungen abzielen.
  2. Die Durchführung von Anmietungen erfolgt nach Einrichtung eines Kontos und vorbehaltlich der vorherigen Annahme der AGB.
  3. Über ihr Benutzerkonto können Mieter außerdem: Identifikationsinformationen übermitteln, auf Informationen zu ihrem Mietverhältnis zugreifen, einschließlich der abgeschlossenen Versicherungen, und City-Drop um Unterstützung während des Mietverhältnisses und/oder bei der Nutzung des Fahrzeugs ersuchen.
  4. City-Drop stellt den Mietern auch eine Anwendung in Form einer Nutzungslizenz zur Verfügung, deren Bedingungen in Artikel 12 der vorliegenden AGB geregelt sind und die es den Mietern insbesondere ermöglicht, zu Beginn und am Ende des Mietverhältnisses eine Bestandsaufnahme des Fahrzeugs durchzuführen.
  5. Die Gesamtheit der von City-Drop erbrachten und dem Nutzer zur Verfügung gestellten Dienste ist in der Anwendung sowie in den GLB detailliert aufgeführt.

7. Zugang und Verfügbarkeit der Dienste

  1. City-Drop bemüht sich nach besten Kräften, seine Dienste 24 Stunden am Tag und 7 Tage in der Woche verfügbar zu machen, unabhängig von Wartungsarbeiten an den Diensten und/oder der Anwendung und/oder der Website.
  2. City-Drop behält sich jedoch das Recht vor, den Zugang zu allen oder einem Teil der Dienste für Wartungs- und/oder Verbesserungsarbeiten zu unterbrechen. Diese Unterbrechungen der Dienste und/oder der Anwendung und/oder der Website werden, im Rahmen der Möglichkeiten von City-Drop, dem Benutzer vorab mitgeteilt, insbesondere durch die Verbreitung einer Warnmeldung in der Anwendung und/oder auf der Website. In dringenden Fällen behält sich City-Drop jedoch das Recht vor, die Dienste und/oder die Anwendung und/oder die Website teilweise oder vollständig für einen angemessenen Zeitraum zu unterbrechen, um alle erforderlichen technischen Maßnahmen durchzuführen. Diese Unterbrechungen der Dienste und/oder der Anwendung und/oder der Website begründen keinen Anspruch auf Entschädigung zugunsten des Nutzers.
  3. In dieser Hinsicht ist City-Drop zu einer Mittelverpflichtung verpflichtet.

8. Garantien

  1. Durch den Zugriff auf die Anwendung und/oder die Website und/oder die Dienste erklärt, garantiert und verpflichtet sich der Nutzer zu :
  • auf die Anwendung und/oder die Website und/oder die Dienste in gutem Glauben und auf angemessene Weise zuzugreifen und diese zu nutzen, die nicht im Widerspruch zu den Bestimmungen dieser ANB und/oder der GLB steht;
  • keine anderen Geräte oder Software als die von City-Drop bereitgestellten zu verwenden, die dazu bestimmt sind, i) das ordnungsgemäße Funktionieren der Anwendung und/oder der Website und/oder der Dienste zu beeinträchtigen oder dies zu versuchen ii) oder die Anwendung und/oder die Website und/oder die Dienste ganz oder teilweise zu extrahieren, zu modifizieren, zu betrachten, selbst wenn dies in einem Zwischenspeicher oder temporären Speicher geschieht, oder für eine individuelle Nutzung;
  • nicht auf die Anwendung und/oder die Website und/oder die Dienste zuzugreifen und/oder diese zu unrechtmäßigen Zwecken und/oder mit dem Ziel zu nutzen, den Ruf und/oder das Image von City-Drop zu schädigen oder ganz allgemein die Rechte, insbesondere die Rechte des geistigen Eigentums, von City-Drop und/oder Dritten zu verletzen;
  • die Dienste und/oder den Zugang zu den Diensten und/oder der Anwendung und/oder der Website nicht direkt oder indirekt zu vermarkten ;
  • die Anwendung und/oder die Website und/oder die darin enthaltenen Dienste weder ganz noch teilweise wiederzuverwenden oder zu verwerten, insbesondere nicht für kommerzielle und/oder kollektive Zwecke und/oder für persönliche Zwecke in einer Form und/oder einem Medium, die/das nicht von City-Drop genehmigt wurde;
  • die Anwendung und/oder die Website und/oder die Dienste weder ganz noch teilweise für private Zwecke über die gesetzlichen Ausnahmen hinaus, die insbesondere im Gesetzbuch über geistiges Eigentum vorgesehen sind, oder für eine direkte oder indirekte Vermarktung insbesondere an Dritte zu reproduzieren, darzustellen;
  • den Zugang und die Nutzung der Anwendung und/oder der Website und/oder der Dienste nicht einschränken ;
  • sicherzustellen, dass die Nutzung der Anwendung und/oder der Website und/oder der Dienste die Stabilität, Sicherheit und Qualität der Anwendung und/oder der Website und/oder der Dienste, der Netzwerke, der Bandbreite oder der Infrastruktur von City-Drop und/oder Dritten nicht beeinträchtigt oder gefährdet;
  • nicht gegen die Bestimmungen der Artikel 323-1 bis 323-7 des Strafgesetzbuchs verstoßen, die sogenannte "Hacking"-Praktiken unter Strafe stellen.
  1. Im Falle der Nichteinhaltung einer dieser Verpflichtungen, ohne dass diese Aufzählung erschöpfend ist, wird der Benutzer darüber informiert, dass City-Drop das Recht hat, ihm einseitig und ohne vorherige Benachrichtigung den Zugang zu allen oder einem Teil der Dienste und/oder der Anwendung und/oder der Website zu verweigern oder zu sperren und gegebenenfalls den Zugang zu seinem Konto zu sperren.

9. Werbung

City-Drop behält sich die Möglichkeit vor, in der Anwendung und/oder auf der Website, einschließlich im Zusammenhang mit den Diensten, Werbe- oder Verkaufsförderungsnachrichten zu verbreiten.

10. Beschränkung der Haftung

  1. Der Nutzer ist allein verantwortlich für seine Nutzung der Anwendung und/oder der Website sowie für die Dienste, auf die er von der Anwendung und/oder der Website aus zugreift.
  2. City-Drop kann in keinem Fall im Rahmen eines gegen den Benutzer eingeleiteten Verfahrens haftbar gemacht werden, wenn dieser sich einer nicht ordnungsgemäßen Nutzung der Anwendung und/oder der Website und/oder der Dienste schuldig gemacht hat.
  3. Der Benutzer erkennt an und stimmt in diesem Zusammenhang zu, dass er sich selbst um alle Ansprüche oder Verfahren kümmern wird, die gegen City-Drop aufgrund der nicht konformen Nutzung der Dienste und/oder der Anwendung und/oder der Website durch ihn erhoben werden.
  4. Die Anwendung und/oder die Website können Hyperlinks enthalten, die auf die Websites von Dritten verweisen.
  5. In dieser Hinsicht und angesichts des flüchtigen Charakters des Inhalts, der auf den Websites verbreitet werden kann, auf die diese Hyperlinks verweisen, kann City-Drop nicht haftbar gemacht werden, wenn der Inhalt dieser Websites Dritter gegen die geltenden gesetzlichen Bestimmungen und/oder Vorschriften verstößt.
  6. In jedem Fall kann City-Drop nicht haftbar gemacht werden:
  • im Falle der Nichtverfügbarkeit der Anwendung und/oder der Website und/oder der Dienste aus Gründen wie dem Ausfall des öffentlichen Stromnetzes, dem Ausfall von Telekommunikationskabelnetzen, dem Verlust der Internetverbindung aufgrund von öffentlichen oder privaten Betreibern, insbesondere des Nutzers, aus welchem Grund auch immer, insbesondere Streiks, Stürme, Erdbeben oder andere Ursachen, die die Merkmale höherer Gewalt aufweisen;
  • im Falle der Nutzung der Anwendung und/oder der Website und/oder der Dienste durch einen Nutzer unter Bedingungen, die nicht mit den Bestimmungen der vorliegenden ANB übereinstimmen;
  • im Rahmen der geltenden Gesetzgebung für alle indirekten Schäden, einschließlich insbesondere Gewinnverluste, Datenverluste oder andere Verluste von immateriellen Gütern, selbst wenn City-Drop über die Möglichkeit solcher Schäden informiert wurde, die entstehen können
  1. die Nutzung oder die Unmöglichkeit der Nutzung der Anwendung und/oder der Website und/oder der Dienste
  2. infolge des Zugriffs auf die Anwendung und/oder die Website und/oder die genannten Dienste durch einen nicht autorisierten Nutzer.
  3. City-Drop haftet nicht für Funktionsstörungen jeglicher Art, die sich auf die Computerausrüstung des Benutzers und seine Internetverbindung beziehen, wenn er auf die Anwendung und/oder die Website und allgemein auf die Dienste zugreift.
  4. Insbesondere kann City-Drop den Nutzer der Dienste nicht für Probleme mit der Geschwindigkeit des Zugriffs auf die Anwendung und/oder die Website und/oder die Dienste und/oder der Geschwindigkeit der Zwischenspeicherung der über die Dienste zugänglichen Inhalte im Endgerät des Nutzers garantieren, auf die der Nutzer möglicherweise stoßen könnte.

11. Höhere Gewalt

City-Drop kann nicht haftbar gemacht werden, wenn die Erfüllung einer seiner Verpflichtungen aufgrund höherer Gewalt im Sinne der Rechtsprechung der französischen Gerichte verhindert oder verzögert wird, insbesondere Naturkatastrophen, Brände, Fehlfunktionen oder Unterbrechungen des Telekommunikationsnetzes oder des Stromnetzes.

12. Geistiges Eigentum

  1. Urheberrechte an der Anwendung und der Website. City-Drop ist der Inhaber oder Lizenznehmer der geistigen Eigentumsrechte sowohl an der allgemeinen Struktur der Anwendung und der Website als auch an ihrem Inhalt (Texte, Slogans, Grafiken, Bilder, Videos, Fotos, Programme und andere Inhalte). Unbeschadet der Bestimmungen von Artikel 12.5 ist daher jede Darstellung, Vervielfältigung, Änderung, Denaturierung und/oder vollständige oder teilweise Nutzung der Anwendung und/oder der Website und/oder der Dienste durch jedwedes Verfahren und auf jedwedem Träger ohne die ausdrückliche und vorherige Genehmigung von City-Drop verboten und stellt eine Verletzung von Urheberrechten dar. Ebenso führt jede nicht genehmigte Nutzung der Anwendung und/oder der Website und/oder der Dienste zu einer straf- und zivilrechtlichen Haftung des Nutzers auf der Grundlage der Urheberrechtsverletzung. Der Benutzer erkennt an und akzeptiert, dass der Zugriff auf die Anwendung und/oder die Website und/oder die von City-Drop zur Verfügung gestellten Dienste keine Abtretung oder Konzession von geistigen Eigentumsrechten (insbesondere Urheberrechte) und anderen Persönlichkeitsrechten (Recht auf Bild, auf Privatsphäre) zugunsten des Benutzers nach sich zieht. Der Zugriff auf die Anwendung, die Website und die Dienste ist ausschließlich auf die private und persönliche Nutzung des Nutzers unter den in den vorliegenden AGB festgelegten Bedingungen und Grenzen beschränkt.
  2. Markenzeichen. Die in der Anwendung und/oder auf der Website erwähnten Marken, Logos, Gesellschaftsbezeichnungen, Kürzel, Handelsnamen, Firmenschilder und/oder Domainnamen von City-Drop und/oder seiner Geschäftspartner, die den Zugang zu den von City-Drop zur Verfügung gestellten Diensten ermöglichen, stellen Unterscheidungszeichen dar, die ohne die ausdrückliche und vorherige Genehmigung ihres Inhabers nicht verwendet werden dürfen. Jede Darstellung und/oder Vervielfältigung und/oder teilweise oder vollständige Nutzung dieser Unterscheidungszeichen ist daher verboten und stellt eine Fälschung einer Marke, eine widerrechtliche Aneignung des Firmennamens, des Handelsnamens und des Domainnamens dar, für die der Urheber zivilrechtlich haftet.
  3. Hypertext-Links. Hypertext-Links, die über die Anwendung und/oder die Website und/oder im Rahmen der Dienste zugänglich sind, zu anderen Websites und generell zu allen im Internet vorhandenen Ressourcen verpflichten nicht zu einer Haftung des Nutzers.
  4. Haftung von City-Drop. Die Technik des "Framing" ist ohne die ausdrückliche vorherige Genehmigung von City-Drop verboten.
  5. Datenbanken. Der Benutzer erkennt unwiderruflich an, dass die Anwendung, die Website und die Dienstleistungen aus einer oder mehreren Datenbanken bestehen, die den Benutzern von City-Drop als Hersteller dieser Datenbanken im Sinne der Bestimmungen der Artikel L.341-1 ff. des Gesetzes über das geistige Eigentum zur Verfügung gestellt werden. Gemäß den Bestimmungen des Artikels L. 342-1 desselben Gesetzbuches ist es dem Nutzer daher untersagt, :
    • die Extraktion durch permanente oder vorübergehende Übertragung der Gesamtheit oder eines qualitativ oder quantitativ wesentlichen Teils des Inhalts einer oder mehrerer Datenbanken, die über die Anwendung und/oder die Website und/oder die Dienste zugänglich sind, auf einen anderen Träger, mit beliebigen Mitteln und in beliebiger Form, einschließlich zum Zweck der Nutzung oder des Abrufs durch ein von City-Drop nicht genehmigtes Medium und/oder Verfahren;
    • die Weiterverwendung, indem der gesamte Inhalt oder ein qualitativ oder quantitativ wesentlicher Teil des Inhalts einer oder mehrerer Datenbanken, die über die Anwendung und/oder die Website und/oder die Dienste zugänglich sind, in jeglicher Form, einschließlich Hyperlinks, Medien und/oder Verfahren, die nicht von City-Drop genehmigt wurden, der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wird;
    • die Erstellung, Bearbeitung, Wartung, Aktualisierung, den Import, den Export, die Bereitstellung für Dritte, kostenlos oder gegen Entgelt, und die Teilnahme an den oben genannten Handlungen einer konkurrierenden Datenbank, die aus einer oder mehreren der Datenbanken von City-Drop ganz oder teilweise hervorgeht;
    • die Anzeige auf einem Bildschirm durch ein anderes Verfahren oder Medium als die, durch die City-Drop die Anwendung, die Website und die Dienste offenlegen will ;
    • generell ist jede direkte oder indirekte, teilweise oder vollständige, auch zwischengespeicherte oder temporäre, qualitativ oder quantitativ wesentliche Extraktion, Verwendung, Speicherung, Reproduktion, Darstellung oder Aufbewahrung des Inhalts einer oder mehrerer der Datenbanken von City-Drop, die durch eines der oben genannten Verfahren begangen wird, strengstens untersagt, auch durch ein von City-Drop nicht autorisiertes Medium.
  6. Nutzung der Anwendung. City-Drop gewährt dem Benutzer ein persönliches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht abtretbares Recht zur Nutzung der Anwendung sowie gegebenenfalls der Dienste für die strikten Zwecke der Ausführung der vorliegenden AGB und der GLB, und zwar für die Dauer der Ausführung der Dienste auf dem Gebiet der Länder, in denen die Fahrzeuge verkehren (Europäische Union). Der Nutzer erklärt und erkennt unwiderruflich an, dass die Nutzung der Anwendung ausschließlich online über ein oder mehrere Telekommunikationsnetze des Nutzers und ohne materielle Übergabe oder direkten und vollständigen Zugriff auf die Anwendung, sei es in kompilierter Form oder als Quellcode, erfolgt. Diese Lizenz zur Nutzung der Anwendung umfasst das Recht zur vorübergehenden Vervielfältigung und Darstellung sowie zum Zugriff auf die Anwendung über ein oder mehrere Telekommunikationsnetze des Nutzers auf seinem Endgerät. Ohne vorherige schriftliche Genehmigung von City-Drop darf der Benutzer die Anwendung auf keinen Fall Dritten direkt oder indirekt ganz oder teilweise mit jeglichen Mitteln zur Verfügung stellen und verbietet sich jede andere Nutzung als die in den vorliegenden AGB gewährte. Insbesondere ist es dem Nutzer ausdrücklich untersagt, direkt oder indirekt, einschließlich durch Dritte, mit allen Mitteln zu kopieren, zu reproduzieren, einschließlich der Erstellung einer Sicherungskopie, zu ändern, zu korrigieren, anzupassen, zu übersetzen, zu arrangieren, zu verbreiten, zu übertragen, zu vertreiben, zu dekompilieren, zu verleihen, zu vermieten, zu übertragen oder auf andere Weise zur Verfügung zu stellen, einschließlich über das Internet, zu verbreiten oder kostenlos oder entgeltlich zu vermarkten usw., oder zu versuchen, dies zu tun. Die Anwendung darf weder ganz noch teilweise verändert werden, einschließlich der Urheberrechtsvermerke.
  7. Inhalt der Dienste. Der Benutzer erkennt an und akzeptiert, dass der Zugriff auf die Anwendung, die Website und die Dienste, die ihm von City-Drop zur Verfügung gestellt werden, keine Abtretung oder Konzession von geistigen Eigentumsrechten (insbesondere Urheberrechte) und anderen Rechten zu seinem Vorteil beinhaltet. Der Benutzer erkennt an und akzeptiert, dass die private und persönliche Nutzung, die ihm von City-Drop im Rahmen des Zugangs zu seinen Diensten gewährt wird, insbesondere den Zugang zu den Diensten für eine kollektive Nutzung ihres Inhalts, die Reproduktion, die Darstellung, den Wiederverkauf, den Austausch, die Vermietung, die Übertragung an einen Dritten, die Änderung, die Anpassung, die Korrektur und dies sowohl kostenlos als auch entgeltlich, der gesamten oder eines Teils der Anwendung, der Website, der Dienste und ihrer Inhalte ausschließt.

13. Schutz personenbezogener Daten

Die persönlichen Daten des Nutzers werden in Übereinstimmung mit der Datenschutzrichtlinie von  City-Drop behandelt, die unter https://www.city-drop.com/de/data-protection/ zugänglich ist.

14. Verschiedene Bestimmungen

  1. Korrespondenz - Beweis. In Anwendung der Artikel 1366 ff. des Zivilgesetzbuches erkennt der Benutzer an und akzeptiert, dass die von City-Drop per E-Mail und/oder durch die Dienste und/oder die Anwendung und/oder die Website erteilten Informationen zwischen ihm und City-Drop als verbindlich gelten. Vorbehaltlich besonderer Bestimmungen in diesen AGB wird der Schriftverkehr zwischen City-Drop und dem Nutzer hauptsächlich per E-Mail abgewickelt. Elemente wie der Zeitpunkt des Empfangs oder der Sendung sowie die Qualität der empfangenen Daten gelten vorrangig so, wie sie auf den vorgenannten Trägern erscheinen oder wie sie durch die computergestützten Verfahren von City-Drop authentifiziert werden, es sei denn, der Benutzer erbringt einen schriftlichen Gegenbeweis. Die Beweiskraft der von der Anwendung und der Website gelieferten Informationen entspricht der eines Originals im Sinne eines handschriftlich unterzeichneten schriftlichen Dokuments auf Papier.
  2. Vollständigkeit. Die vorliegenden AGB bringen die Gesamtheit der Verpflichtungen von City-Drop und des Benutzers in Bezug auf ihren Gegenstand zum Ausdruck. Die Tatsache, dass eine der Parteien sich nicht auf einen Verstoß der anderen Partei gegen eine der hier genannten Verpflichtungen beruft, kann für die Zukunft nicht als Verzicht auf die betreffende Verpflichtung ausgelegt werden.
  3. Teilweise Ungültigkeit. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der vorliegenden AGB aufgrund eines Gesetzes, einer Verordnung oder einer rechtskräftigen Entscheidung eines zuständigen Gerichts als ungültig, ungeschrieben oder für ungültig erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang gültig und anwendbar, es sei denn, die ungültige(n) Bestimmung(en) ist (sind) wesentlich und ihr Wegfall würde das vertragliche Gleichgewicht in Frage stellen.
  4. Überschriften. Im Falle von Auslegungsschwierigkeiten zwischen einer der Überschriften, die am Anfang der Klauseln der vorliegenden ANB stehen, und einer der Klauseln werden die Überschriften für nicht existent erklärt.

15. Geltendes Recht und Streitbeilegung

  1. Anwendbares Recht. Die vorliegenden ANB unterliegen dem französischen Recht.
  2. Zuständige Gerichtsbarkeit. FÜR DEN FALL, DASS DER NUTZER KEIN VERBRAUCHER IST, FALLEN ALLE STREITIGKEITEN BEZÜGLICH DER AUSLEGUNG, GÜLTIGKEIT UND AUSFÜHRUNG DER VORLIEGENDEN ALLGEMEINEN NUTZUNGSBEDINGUNGEN UND IN ERMANGELUNG EINER GÜTLICHEN EINIGUNG ZWISCHEN DEN PARTEIEN IN DIE AUSDRÜCKLICHE ZUSTÄNDIGKEIT DER GERICHTE IM ZUSTÄNDIGKEITSBEREICH DES BERUFUNGSGERICHTS PARIS.
  3. Mediation im Verbraucherbereich. Wenn der Nutzer ein Verbraucher im Sinne des Verbraucherschutzgesetzes ist, muss er im Falle einer Streitigkeit über die Auslegung, Gültigkeit und Erfüllung der vorliegenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen :
  • zunächst den City-Drop-Kundendienst per E-Mail an [email protected] kontaktieren.
  • In einem zweiten Schritt wird er darüber informiert, dass er die Möglichkeit hat, sich kostenlos an einen Verbrauchermediator zu wenden, um den Streit zwischen ihm und City-Drop gütlich beizulegen, und zwar in Anwendung der Artikel L.612-1 ff, L.616-1 ff und R.612-1 ff des Verbraucherschutzgesetzes.

Zu diesem Zweck kann sich der Nutzer per Post oder E-Mail an den Ombudsmann des Conseil national des professions de l'automobile (CNPA) - MOBILIANS wenden, und zwar mittels eines auf der Website des Ombudsmanns (https://www.mediateur-mobilians.fr) herunterladbaren Eingabeformulars und unter folgenden Kontaktdaten:

Herr der Ombudsmann von Mobilians

43 Bis, route de Vaugirard - 92190 Meudon - Frankreich [email protected]

  • Der Nutzer behält in jedem Fall das Recht, das zuständige Gericht anzurufen, falls die gütliche Beilegung des Streits scheitert.

 

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